
Bauen & Bauanträge
Ob neue Laube, Zaun oder Gewächshaus — bauliche Veränderungen werden beim Vorstand beantragt und genehmigt. So läuft es ab.
Im Kleingarten gilt: fast alles Gebaute braucht vorher ein Ja vom Vorstand.
Das schützt den Charakter der Anlage und sorgt dafür, dass sich alle an dieselben Regeln halten. Grundlage sind das Bundeskleingartengesetz und unsere Gartenordnung. Klingt nach Bürokratie — ist aber schnell erledigt, wenn man den Weg kennt.
Vom Antrag bis zum Spatenstich
Antrag stellen
Du beschreibst dein Vorhaben — Laube, Gewächshaus, Zaun, Terrasse oder Teich — mit einer einfachen Skizze und den Maßen. Wir geben dir das Formular.
Prüfung durch die Fachberatung
Der Fachberater prüft, ob das Vorhaben zur Gartenordnung und zum Bundeskleingartengesetz passt (z. B. Laube inkl. Freisitz max. 24 m²).
Beschluss im Vorstand
Der Vorstand entscheidet in seiner Sitzung. Bei größeren Vorhaben stimmen wir uns mit dem Regionalverband ab.
Freigabe
Du bekommst die Genehmigung schriftlich — mit eventuellen Auflagen zu Höhe, Abstand oder Material.
Bauen
Jetzt darfst du loslegen. Bei Fragen während des Baus ist die Fachberatung an deiner Seite.
Genehmigungspflichtig
Gartenlaube
Neubau, Anbau oder Abriss — inkl. überdachtem Freisitz max. 24 m².
Gewächshaus
Feste Gewächshäuser und Frühbeete nach Gartenordnung.
Gartenteich
Anlegen oder Vergrößern eines Teichs.
Zaun & Hecke
Einfriedungen, Höhe und Art nach den Regeln der Anlage.
Wege & Terrasse
Befestigte Flächen und versiegelte Wege.
Feuerstelle
Feste Feuerstellen, Öfen und Grillkamine.
Vorhaben geplant? Fordere das Merkblatt an.
Wir schicken dir das Antragsformular und die wichtigsten Regeln zu — oder besprechen dein Vorhaben direkt am Telefon.